Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Hotelbeherbergung und Ferienappartements)
IFA Rügen Hotel & Ferien-Centrum
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die von IFA Hotels in Deutschland für Kunden und sonstige Vertragspartner erbracht werden. Dazu gehören insbesondere die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die Vermietung von Ferienappartements und Suiten, die Vermittlung von Fremdleistungen, die Organisation von gesundheitsfördernden, sportlichen, kulturellen oder ähnlichen Veranstaltungen und alle mit diesen Leistungen zusammenhängenden Tätigkeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies bei Abschluss des Vertrages ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
2. Vertragsabschluss / Anzahlung / Unter- und Weitervermietung
Ein Vertrag mit dem Hotel ist wirksam abgeschlossen, wenn das Hotel einen entsprechenden Antrag des Kunden annimmt. Dem Hotel steht es frei, den Antrag des Kunden mündlich, schriftlich, durch Textform, durch elektronische oder telekommunikative Übermittlung, durch Leistungserbringung oder schlüssiges Verhalten anzunehmen.
Das Hotel ist dazu berechtigt, den Abschluss des Vertrages mit dem Kunden unter der Bedingung abzuschließen, dass der Kunde eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung erbringt, wobei die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten an Dritte, eine Nutzung zu anderen als den vereinbarten Beherbergungs- und Nutzungszwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Das Hotel behält sich vor, die Zustimmung von der Vereinbarung einer zusätzlichen Vergütung abhängig zu machen.
3. Zimmernutzung / Anreise / Abreise
Die Überlassung von Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Beherbergung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Bereitstellung oder Überlassung von bestimmten Hotelzimmern, Appartements oder Suiten.
Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Kunden am Anreisetag ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Auf eine frühere Bereitstellung hat der Kunde keinen Anspruch. Sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann das Hotel ab 18.00 Uhr über gebuchte Räumlichkeiten anderweitig verfügen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte oder Ansprüche gegen das Hotel herleiten kann. Eine Verpflichtung des Hotels zu einer anderweitigen Vergabe besteht nicht.
Am vereinbarten Abreisetag hat der Kunde die Räumlichkeiten bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer späteren Rückgabe kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung der Räumlichkeiten bis 15.00 Uhr 50% des Listenpreises und ab 15.00 Uhr 100% des Listenpreises in Rechnung stellen. Eine spätere Rückgabe ist nur mit vorherigem Einverständnis des Hotels möglich.
4. Preise / Berechnung / Fälligkeit
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die mit ihm vereinbarten bzw. geltenden Preise für die Überlassung der Räumlichkeiten, für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen und die von ihm veranlassten Auslagen des Hotels zu zahlen.
Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste des Hotels, sofern der Kunde keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung mit dem Hotel getroffen hat.
Alle Preisangaben sind Bruttobeträge einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Liegt zwischen dem Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und ändert sich während dieser Zeit die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, werden die Preise entsprechend angepasst.
In den mit dem Kunden vereinbarten bzw. geltenden Preisen sind öffentliche Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen, Kulturförderabgaben oder ähnliche Vergütungen nicht enthalten. Der Kunde hat diese Vergütungen gesondert zu zahlen.
Alle Zahlungsansprüche des Hotels werden mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät mit Zahlungsansprüchen des Hotels spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Für Mahnungen nach Verzugseintritt kann das Hotel Mahngebühren von 2,50€ je Mahnung geltend machen.
5. Stornierung / Rücktritt / Kündigung durch den Kunden
Vom Hotel bestätigte Reservierungen des Kunden sind für beide Vertragspartner verbindlich. Sofern die Parteien bei Vertragsabschluss keinen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag bis zu einem bestimmten Termin vereinbart haben oder kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Kunden besteht, hat der Kunde bei Stornierung einer bestätigten Reservierung, bei Reduzierung des bestätigten Reservierungsumfangs oder bei einem sonstigen Rücktritt vom Vertrag unter folgenden Bedingungen Schadensersatz an das Hotel zu leisten:
Ein Schadensersatzanspruch des Hotels besteht nicht, wenn die schriftliche Stornierung, die schriftliche Reduzierung des Reservierungsumfangs oder der schriftlich erklärte Rücktritt vom Vertrag des Kunden bis einschließlich 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn des Leistungszeitraumes bei dem Hotel zugeht.
Geht die schriftliche Stornierung, die schriftliche Reduzierung des Reservierungsumfangs oder der schriftlich erklärte Rücktritt vom Vertrag des Kunden in einem Zeitraum von 29 bis 10 Kalendertagen vor dem vereinbarten Beginn des Leistungszeitraumes bei dem Hotel zu, beträgt der Schadensersatzanspruch des Hotels 50% des Preises der betroffenen Leistungen.
Geht die schriftliche Stornierung, die schriftliche Reduzierung des Reservierungsumfangs oder der schriftlich erklärte Rücktritt vom Vertrag des Kunden in einem Zeitraum von weniger als 10 Kalendertagen vor dem vereinbarten Beginn des Leistungszeitraumes bei dem Hotel zu oder nimmt der Kunde die angebotenen Leistungen am Anreisetag nicht ab, beträgt der Schadensersatzanspruch des Hotels 90% des Preises der betroffenen Leistungen.
Der Kunde ist dazu berechtigt, den entsprechenden Nachweis dafür zu führen, dass dem Hotel kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist. Einnahmen aus anderweitiger Verwertung der stornierten Leistungen rechnet das Hotel auf etwaige Schadensersatzansprüche an.
6. Stornierung / Rücktritt / Kündigung durch das Hotel
Das Hotel ist dazu berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein außerordentliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht insbesondere,
wenn die Erfüllung des Vertrages wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist;
wenn der Kunde irreführende oder falsche Angaben zu vertragswesentlichen Umständen macht, insbesondere zur Person des Kunden oder zum Buchungszweck;
wenn der Kunde die Räumlichkeiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels an Dritte unter- oder weitervermietet oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels zu anderen als den vereinbarten Beherbergungs- und Nutzungszwecken nutzt;
wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des Hotels durch den Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
Liegt ein berechtigter Rücktritts- oder Kündigungsgrund des Hotels vor, besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, auf Aufwendungsersatz oder auf sonstige Ausgleichsleistungen.
7. Haftung
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und bei Schäden durch Verletzung einer Hauptleistungspflicht des Hotels und/oder dessen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen, und zwar bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600,00 € und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 €. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet des Hotel bis zu einem Betrag von 800,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 26.000,00 € im Hotelsafe bzw. bis zu 800,00 € im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt dem Kunden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Haftung des Hotels ist unbeschränkt, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung durch das Hotel zu vertreten ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zur Aufbewahrung das Hotel unberechtigt abgelehnt hat.
Der Haftungsanspruch des Kunden erlischt, wenn nicht der Kunde unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Hotel Anzeige macht.
Im Hotel zurückgebliebene Sachen werden vom Hotel nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt zurückgebliebene Sachen für sechs Monate auf, danach werden sie - sofern ein erkennbarer Wert besteht - dem Fundbüro übergeben. Nach Ablauf von sechs Monaten ist das Hotel zur Entsorgung berechtigt.
Soweit dem Kunden - auch gegen Entgelt - ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Hotelgarage zur Verfügung gestellt wird, wird dadurch kein Verwahrungsvertrag mit dem Hotel abgeschlossen. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung auf dem Hotelparkplatz oder in der Hotelgarage abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels und/oder dessen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung in das Hotel oder in die Ferienappartements eingebracht werden. Sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart worden ist, ist das Hotel dazu berechtigt, eine Vergütung pro Tier und Tag nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste vom Kunden zu verlangen.
Das Hotel ist berechtigt, bei nicht gestatteter Einbringung von Tieren eine Erfüllung der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, bei der Führung und Aufsicht eingebrachter Tiere während seines Aufenthaltes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten und das Tier notfalls durch geeignete Dritte beaufsichtigen zu lassen. Der Kunde versichert, dass für Schäden durch eingebrachte Tiere für die Dauer des Aufenthaltes im Hotel eine Haftpflichtversicherung besteht.
Das Hotel weist darauf hin, dass behördliche Sonderregelungen zur Tierhaltung außerhalb der Hotelanlage, insbesondere in Kurgebieten, bestehen könnten und empfiehlt dem Kunden, sich hierzu vor Anreise bei der zuständigen Behörde zu informieren.
9. Hausordnung / Gerichtsstand / Unwirksamkeit von Bestimmungen
Der Kunde verpflichtet sich, die Regelungen der im Hotel bekannt gemachten Hausordnung zu beachten. Das Hotel wird dem Kunden auf Anforderung auch gerne ein Exemplar der Hausordnung übergeben.
Für alle Kunden und Vertragspartner, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Hotels. Das Hotel ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden oder Vertragspartners zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: August 2012