Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Hotelbeherbergung und Ferienappartements)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag


Vertragspartner des Kunden ist die jeweilige Betreibergesellschaft des vom Kunden gebuchten Hotels
aus der nachfolgenden Aufzählung (nachfolgend einheitlich „Hotel“ genannt).

Hotel: IFA Fehmarn Hotel und Ferien-Centrum
Betreibergesellschaft: Balticum OpCo Fehmarn Hotel GmbH
Anschrift: Zur Strandpromenade 1, 23769 Fehmarn
Handelsregister: Lübeck, HRB 24780 HL
Geschäftsführer: Francisco Javier Arus Castillo, Gonzalo Garcia-Lago Soler, Theda M. Bruske
USt-IdNr.: DE361849689

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels („Hotelaufnahmevertrag“).

1.2 Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt die Begriffe Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.

1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Hinweis: Textform umfasst insbesondere E-Mail, Telefax oder sonstige lesbare Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger.

2. Vertragspartner und Vertragsabschluss

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Bei Buchung über die hoteleigene Website kommt der Vertrag mit Abschluss des Buchungsvorgangs zustande.

2.2 Das Hotel kann Buchungen in Textform bestätigen. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Buchungsbestätigung, die gebuchte Rate und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten beziehungsweise geltenden Preise für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel veranlasste Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, zum Beispiel Kurtaxe.

3.4 Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag spätestens binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit können im Vertrag in Textform vereinbart werden. In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.8 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Rücktritt des Kunden, Stornierung, No Show

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht oder

das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht ist in Textform auszuüben.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat sich Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

4.4 Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,

90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen,

70 % für Halbpensionsarrangements und

60 % für Vollpensionsarrangements
zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,

Zimmer oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden, die Inanspruchnahme der Leistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann,

der Aufenthaltszweck gesetzeswidrig ist oder ein Verstoß gegen Ziffer 1.3 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Schadensersatzansprüche des Hotels können nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 4 pauschaliert werden.

6. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung für die vertragsüberschreitende Nutzung

bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises und ab 18:00 Uhr 90 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder nicht entstandenen Anspruchs vorbehalten.

7. Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet das Hotel bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung vertragstypischer Pflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Bei Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Hotels wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und mögliche Schäden gering zu halten.

7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten gilt die Haftungsgrenze nach § 702 BGB; für eine darüber hinausgehende Haftung ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel erforderlich.

7.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der unbewachten Hotelgarage oder auf dem unbewachten Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von Fahrzeugen und deren Inhalten haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.3 Sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des jeweiligen Hotels bzw. der Betreibergesellschaft, soweit gesetzlich zulässig. Das Hotel kann den Kunden wahlweise auch an dessen Sitz verklagen.

8.4 Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.