Ab dem 1. August 2025 gilt freie Fahrt in Burg und Umgebung, denn dann können nahezu alle Buslinien in der Tarifzone Fehmarn-Burg kostenfrei genutzt werden. Dies gilt auch für die Mitnahme von entgeltpflichtigen Hunden und Fahrrädern innerhalb der Tarifzone Fehmarn-Burg, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen. Fahrgäste benötigen keine Fahrkarte und auch keine anderen Nachweise, um den Busverkehr kostenlos zu nutzen. Das Projekt ist vorerst bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Die Freifahrtregelung gilt für alle Fahrten mit Start und Ziel innerhalb der Tarifzone Fehmarn-Burg mit Burgtiefe, Neue Tiefe, Landkirchen, Bisdorf, Blieschendorf, Strukkamp, Avendorf, Wulfen, Albertsdorf und Fehmarnsund (s. Anhang). Bei Fahrten über diesen Bereich hinaus ist der reguläre Fahrpreis zu zahlen.
Die Freifahrtregelung gilt nicht auf Fahrten der Linie 597 Landkirchen bis Wulfen bzw. Gollendorf, da auf dieser Strecke ausschließlich zu Schulzeiten Kleinbusse verkehren und somit nur eine begrenzte Kapazität zur Verfügung steht. Auch der Expressbus X85 ist von der Freifahrtreglung ausgenommen.
Der Bürgerbus Fehmarn (www.buergerbus-fehmarn.de/) verkehrt bereits seit dem 1. April 2025 kostenlos. Hier gilt nach wie vor, dass Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz auf Fehmarn sowie Inhaber einer gültigen ostseecard den Bürgerbus kostenfrei nutzen dürfen. Dieser Nachweis muss bei Nutzung vorgezeigt werden.
Die kostenlose Nutzung des Linienbus-Verkehrs in Burg und Umgebung sowie die des Bürgerbusses auf der gesamten Insel wird durch die Kurabgabe finanziert, die Gäste während Ihres Aufenthaltes an den Tourismus-Service Fehmarn zahlen und von der Stadt als Eigenanteil für die Einwohnerinnen und Einwohner ebenfalls.
Auskünfte zum Fahrplan erhalten Fahrgäste unter www.nah.sh und in der NAH-SH-App.